Insider Magazin Ausgabe1

Neuer Schwung für Riester in der bAV Allianz Leben hat die Prozesse beim bAV-Riester so gestaltet, dass sie sich von den Abläufen nach § 3 Nr. 63 Ein- kommensteuergesetz für den Arbeit- geber nicht unterscheiden. Sämtliche Unterlagen, von der Entgeltumwand- lungsvereinbarung bis zur Versor- gungszusage, werden von der Allianz zur Verfügung gestellt. Das Riester- Zulageverfahren wird dabei direkt mit dem Arbeitnehmer und der zentralen Zulagenstelle abgewickelt. Der Arbeit- geber überweist dann den Betrag, den ihm sein Mitarbeiter mitteilt. Dadurch entsteht dem Unternehmen kein zu- sätzlicher Aufwand. << Bereits seit Einführung der Riester-Ren- te im Jahr 2002 hat ein Arbeitnehmer laut Betriebsrentengesetz grundsätzlich das Recht, eine Entgeltumwandlung mit Riester-Förderung zu verlangen. Von diesem Recht haben allerdings seitdem nur wenige Gebrauch gemacht, und zwar hauptsächlich aus einem Grund: In der Beitragsphase spart der Arbeitneh- mer beim bAV-Riester im Gegensatz zur Bruttoentgeltumwandlung keine Sozialversicherungsbeiträge, weil die Beiträge aus dem Netto bezahlt wer- den. Im Gegenzug fallen auf die Leis- tung aber Kranken- und Pflegebeiträge an – also eine Doppelverbeitragung. Dieser Fehlanreiz wurde jetzt im Zuge des BRSG beseitigt. Dazu kommen wei- tere Verbesserungen wie die Anhebung der Grundzulage auf 175 Euro und der neue Freibetrag in der Grundsicherung, der auch beim bAV-Riester wirkt. Pensionsfonds oder Direktversicherung mit staatlicher Förderung Kunden, die auch in der aktuellen Nied- rigzinsphase chancenreich und gleich- zeitig sicher ansparen wollen, haben die Möglichkeit, den Allianz Pensionsfonds oder neuerdings auch das Vorsorge- konzept Perspektive (als Direktversi- cherung) zu wählen. Insbesondere der Pensionsfonds bietet ein hohes Ren- ditepotenzial, da bis zu 80 Prozent in chancenorientierte Anlagen wie Aktien Am 1. Januar 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in kleinen und mittleren Betrieben zu fördern und für Mitarbeiter mit geringem Einkommen attraktiver zu machen. Dies soll u. a. mit Verbesserungen beim sogenannten bAV-Riester erreicht werden. investiert werden. Dies ist nur im Pen- sionsfonds möglich, da dieser kollektive Garantien darstellt und keine Fondspo- licen-Lösung mit individueller Garantie vorsieht. Der Pensionsfonds nutzt ein dynamisches Wertsicherungsmodell, bei dem nach einer Ampellogik die tatsächliche Allokation der Assets ge- steuert wird. Börsentäglich erfolgt ein Stresstest mit sehr konservativen Risi- koannahmen. Das Management der Kapitalanlagen in der Anwartschaftsphase überneh- men die Spezialisten der Allianz Global Investors (AGI), Garantiegeber ist die Allianz Pensionsfonds AG als hundert- prozentige Tochter von Allianz Leben. Eine zeitaufwendige Fondsauswahl ist somit nicht notwendig. Arbeitnehmer entscheiden sich lediglich nach Risi- koaffinität für die Variante „Ertrag“ oder „Wachstum“ oder in der Metall- und Elektroindustrie für den MetallPensi- onsfonds. Einfache und flexible Handhabung in der Abwicklung Mitunter haben Arbeitgeber die Be- fürchtung, dass der bAV-Riester im Unternehmen hohen Verwal- tungsaufwand verursacht. Diese Sorge kann ih- nen aber genom- men werden. Matthias Höpfner Maklerbetreuer Leben Allianz Lebensversicherungs-AG Maklervertrieb Süd / Frankfurt Theodor-Stern-Kai 1 60596 Frankfurt am Main E-Mail: Matthias.Hoepfner@allianz.de Telefon: +49 69 7126 - 6640 © vectorfusionart - stock.adobe.com

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