Insider Magazin Ausgabe1

38 eigner die vorgeschriebene Einstands- pflicht aus wirtschaftlichem Grund nicht leisten können. Das trifft vor allem auf kleine und mittelständische Unterneh- men zu. Kann demnach die Finanzsprit- ze durch die Betriebe nicht gewährt werden, bleibt der PK schlussendlich nichts anderes übrig, als die jeweiligen Leistungen im Interesse aller Versicher- ten zu kürzen, sofern dies satzungsge- mäß vereinbart ist. Diese Maßnahme trifft dann die Versicherten – bzw. versi- cherten Leistungen – etwa in Form der Leibrenten. Solche Leistungskürzungen beziehen sich aber nur auf noch nicht verdiente Anwartschaften des Versor- gungsberechtigten. Grundsätzlich stehen dem Kunden hier- bei drei Lösungswege offen, wenn die ausgewählte PK in Schieflage geraten ist und die anvisierte Rentenleistung in Gefahr scheint. Zuallererst könnte der Maklerkunde das Recht auf Abfin- dung nach § 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) in Anspruch nehmen. Dies jedoch nur, wenn der Versicherte bis zu seinem Rentenbeginn noch genügend Zeit hat, um sich parallel hierzu eine Betriebsrente aufzubauen. Verbunden ist dies zudem mit Einschränkungen: Es besteht entweder die Möglichkeit der Abfindung im laufenden Dienstverhält- nis oder darüber hinaus die Abfindung von Kleinstanwartschaften – dies unter Beachtung der Höchstgrenzen nach § 18 des vierten Buches Sozialgesetz- buch (SGB IV). Als weitere Möglichkeit kann der Versi- cherungsnehmer seinen aktuellen Ver- trag beitragsfrei stellen und auf einen anderen Durchführungsweg wechseln. Als dritte zu nennende Variante ist der zusätzliche Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung denkbar. Wichtig in einem solchen Fall ist jedoch, dass der Maklerkunde über die nötigen finanzi- ellen Mittel während seines Erwerbs- lebens verfügt und der steuerliche Do- tierungsrahmen es zulässt. Für welchen Weg sich ein betroffener PK-Kunde auch entscheiden sollte, es bedarf grundsätzlich der Unterstützung durch den Makler. Die Handlungsspielräume der Direktversicherung Generell führen die Marktsituation so- wie die skizzierten Umstände dazu, dass aktuell nicht nur die PK, sondern gleich dazu die Betriebsrente in Gänze in Verruf gerät. Doch inwieweit ist die allseits beliebte Direktversicherung als eine Alternative des betrieblichen Al- tersvorsorgeaufbaus vom Niedrigzins betroffen? Begutachtet man die Di- rektversicherung aus regulatorischem Blickwinkel, so ist sie seitens der Ge- setzgebung ebenfalls mit hohen Anfor- derungen unterlegt, um die Haftungs- problematik möglichst gering zu halten. So gilt für alle Arbeitnehmer, die dem BetrAVG unterliegen, allgemein die Bruttobeitragsgarantie. Neben den „klassischen“ Produkten, die derzeit im Grunde mit denselben Schwierigkeiten wie die PK zu kämpfen haben, entwerfen die Versicherungs- gesellschaften immer neue, innovative Produkte, die das Problem des Nied- rigzinsniveaus geschickt zu u m s c h i f f e n versuchen. Ge- meint sind Pro- dukte, die ihre Rendite primär auf dem In- vestment- und Kapitalmarkt erzielen. Dies sind z. B. Indexprodukte und Fondspolicen mit Beitragsgarantien. Diese basieren im Wesentlichen auf dem Deckungsstock des Versicherers. Trotz der vom Gesetz- geber geforderten Beitragsgarantien lassen es die Produkte dabei über ma- thematische Modelle zu, eine teils be- achtenswerte Rendite – und somit eine entsprechend höhere Altersrente – zu generieren. Von Bedeutung: Finanzstärke des Anbieters Im Gegensatz zur PK verfügt die Asse- kuranz bei der Direktversicherung nicht über die Möglichkeit, Leistungen durch eine entsprechend lautende Satzung zu reduzieren. Sollte hier die zugesagte Leistung am Ende des Tages nicht zur Verfügung stehen, greift laut Gesetz je- doch auch an dieser Stelle die Subsidi- ärhaftung. Vermittler sind daher bei der Wahl des Produktgebers gut beraten, einen Anbieter zu wählen, der nicht nur sein „Handwerk“ im Bereich Investment versteht. So sind auch Faktoren wie Höhe des Rentenfaktors, Solvabilität des Unternehmens, Gesamtkosten- quote sowie das in der bAV benötigte Garantiemodell ausschlagend bei der Suche nach dem passenden Anbieter. Sind dabei die richtigen Parameter aus- gewählt, klappt es für den Maklerkun- den auch mit der für ihn maßgeschnei- derten Altersvorsorge. << © bluedesign - stock.adobe.com

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