Insider Magazin Ausgabe1

37 enerell agiert ein Großteil der aktiven PK als sog. deregulierte PK. Dies verleiht ihnen recht- lich den Charakter eines Lebensversi- cherers mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten. Diese haben den Zweck, biometrische Risiken nach dem Wegfall des Erwerbseinkommens des Arbeitnehmers abzusichern. So unter- gliedert man in Betriebs-, Konzern- oder Gruppen-PK und unterscheidet zudem in regulierte und deregulierte PK. Letzt- genannte stehen, wie der Name schon vermuten lässt, im freien Wettbewerb miteinander und müssen ihre Bedin- gungen und Tarife mit sämtlichen Kal- kulationsgrundlagen sowie Solvabilität gegenüber der BaFin zur Prüfung vor- legen. Daraus ergibt sich auch, dass sie nur mit dem gesetzlichen Rechnungs- zins von derzeit 0,9 Prozent und der aktuellen Sterbetafel kalkulieren dürfen. Auf der anderen Seite finden sich die regulierten PK, die vielfach aus (Fir- men-)Fusionen oder Übernahmen ent- standen sind. Bei diesem Modell dürfen Tarife, die bereits genehmigt wurden, mit einem zu diesem Zeitpunkt (z. B. 3,25 Prozent im Jahr 2005) höheren als dem gesetzlich zulässigen Rechnungs- zinssatz kalkuliert werden. Dies kann zu beträchtlicheren garantierten Leistun- gen der PK führen, was sich möglicher- weise auf die langfristige Erfüllbarkeit NIEDRIGZINS BELASTET PENSIONSKASSEN! Vor wenigen Wochen war es so weit: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagte mehreren Pensionskassen (PK), denen es am notwendigen Solvenzkapital fehlte, u. a. neue Betriebsrentenverträge abzuschließen. Insgesamt stehen 31 PK vor dem Hintergrund möglicher finanzieller Probleme unter intensiver Beobachtung der BaFin. Doch welche Folgen bringt das Zinstief für die PK und ihre Mitglieder mit sich und inwieweit sind auch Direktversicherungen von dem derzeitigen Szenario betroffen? der Verträge auswirkt. Infolgedessen wird der Spielraum für Kapitalanlagen eingeschränkt. Weiter können geringe- re Bewertungsreserven entstehen. Niedrigzins sorgt für Einsturzgefahr Wie beinahe jede andere Branche kämpft auch das System der PK mit dem anhaltenden Niedrigzinsniveau. So füh- ren die teilweise gegen null tendieren- den Zinsen am Kapitalmarkt dazu, dass die PK ungenügende Renditen erwirt- schaften. Umso schwieriger wird es, die zugesagten Betriebsrenten sicherzu- stellen. Alternative (gewinnbringende) Anlagen sind daher nötig, jedoch darf eine PK nicht uneingeschränkt auf an- dere, risikoreichere Anlageformen aus- weichen. Zumindest nicht mit ihrem kompletten Vermögen. Folglich bereitet das Zinstief etlichen PK immer größere finanzielle Probleme. Gerät eine davon schließlich in eine gra- vierende Schieflage, agiert sie – je nach Modell – mit unterschiedlichen Schrit- ten. Möglich sind Leistungsanpassun- gen auf Zusagen oder eine Kürzung des Rentenfaktors. Sollten diese Maßnah- men nicht fruchten, greift schlussend- lich die Subsidiärhaftung des Versor- gungsträgers. Schlicht gesagt bedeutet dies, dass der Arbeitgeber als Träger notwendiges Geld in die betroffene PK nachschießen muss, um etwaige Be- triebsrentenkürzungen zu verhindern. Nicht jeder Anteilseigner kann einspringen Abgesehen davon, dass bei manchen PK eine Nachschusspflicht via Satzung bereits ausgeschlossen ist, kommt es darüber hinaus mitunter zu dem Fall, dass einige Arbeitgeber als Anteils- © Marko Ginster - stock.adobe.com

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