insider 04/21
kann bei finanziellen Engpässen eine Stundung der Beiträge über den Arbeit- geber beantragt werden. Die Stundung kann bis zu 24 Monate erfolgen und muss in diesem Fall anschließend zu- rückbezahlt werden. Attraktive Absicherungshöhen und mögliche Kapitalzahlung aus Überschüssen Die KSP sichert ab, was gerade körper- lich tätige Kunden täglich brauchen, und das mit attraktiven Absicherungs- und Beitragshöhen. Bei Vertragsabschluss kann sich der Kunde zwischen verschie- denen Überschussverwendungsarten entscheiden. So kann er Überschüsse auf seine garantierte Rente einfließen lassen und so seine Gesamtrente erhöhen oder er kann ganz neu mit seinen Über- schüssen Kapital aufbauen (Ansamm- lungsbonus). Zum Ablauf oder bei Tod steht dann eine mögliche Kapitalzah- lung zur Verfügung, die dann entspre- chend besteuert und sozialverbeitragt werden muss << am Markt, der Versicherungsschutz bei drei verschiedenen G-Untersuchungen ermöglicht. Außerdem kann eine Leistung verein- bart werden für den Fall, dass die ver- sicherte Person unter einer schweren Depression leidet oder erwerbsunfähig aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung ist. Gerade in der Zielgrup- pe der Heil- und Pflegeberufe, die ei- ner hohen körperlichen und seelischen Belastung ausgesetzt sind, spielt die- ser Leistungsauslöser eine besonders wichtige Rolle. Auch hier ist Allianz Leben der einzige Versicherer am Markt, der beide Leistungsauslöser an- bietet. Vermittler sollten darüber hinaus beachten, dass einzelne aus der priva- ten KSP bekannte optionale Leistungs- auslöser und Bausteine im Rahmen der bAV nicht möglich sind, da sie nicht die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen aus dem Betriebsrentengesetz erfüllen. Dazu zählt die temporäre Leistung we- gen Krankschreibung, die zusätzliche Leistung bei schweren Krankheiten und die Möglichkeit der Pflegerente. Einfache Gesundheitsprüfung Das Aufnahmeverfahren ist recht ein- fach, da in der bAV i. d. R. weniger Ge- sundheitsfragen gestellt werden. So kann bereits ab zehn versicherten Per- sonen auf umfängliche Gesundheitsfra- gen verzichtet werden und bis zu einer Absicherungshöhe von 1.250 Euro garantierter Rente kann der Vertrags- abschluss über eine Arbeitgeber- (AG- DO) oder eine Arbeitnehmerdienstob- liegenheitserklärung (AN-DO) erfolgen. Ein weiteres Highlight ist die befristete Aussetzung der Beitragszahlung bei Wegfall der Entgeltfortzahlung. Sobald aufgrund längerer Krankheit/Arbeitsun- fähigkeit die Lohnfortzahlung des Ar- beitgebers endet, bleibt hierdurch der volle Versicherungsschutz ohne eigene Beitragsleistung erhalten. Die Ausset- zung kann bis zu sechs Monate erfolgen und muss nicht zurückgezahlt werden. Unabhängig vom Gesundheitszustand nau hier greift das Konzept der Allianz KörperSchutzPolice (KSP), der Grundfä- higkeitsversicherung der Allianz. Denn vor allem für Menschen, die überwie- gend körperlich arbeiten, ist die KSP eine leistungsstarke und preisgünstige Vorsorge für die finanziellen Folgen von Arbeitskraftverlust. Die KSP sichert ge- nau die Fähigkeiten ab, die körperlich Tätige im Beruf täglich benötigen. Sie erbringt eine Rentenleistung zum Bei- spiel für den Friseur, der keine Schere mehr benutzen kann, den Maler, der nicht mehr über Kopf arbeiten kann oder die Krankenschwester, die keine Spritze mehr setzen kann; und dies völlig unab- hängig davon, ob der Beruf weiter aus- geübt werden kann oder nicht. Denn entscheidend für die Rentenleistung ist ausschließlich der Verlust der versicher- ten Fähigkeit. Allianz KSP – zum Jubiläum viele neue Features Schon in 2011 startete Allianz Leben mit ihrer neuen Grundfähigkeitsversi- cherung, der Allianz KSP. Zum zehnten Geburtstag hat sie weiter an Attraktivi- tät gewonnen und viele neue Features erhalten: Neben neun verbesserten und acht völlig neuen Grundfähigkeiten sind das insbesondere die neuen, wählbaren Leistungsauslöser, die je nach Beruf und Bedarf für einen zusätzlichen Schutz der Arbeitskraft sorgen können. Zum ei- nen ist das die Leistung bei Verlust des Lkw-/Busführerscheines, zum anderen kann eine Leistung bei Nichtbestehen bestimmter arbeitsmedizinischer Un- tersuchungen fällig werden. Dazu ge- hören die G20 – Lärmbelastung, G25 – Fahr-, Steuer- und Überwachungstä- tigkeiten und G26 – Tragen von Atem- schutzgeräten. Diese Untersuchungen sind für eine ganze Reihe von Berufsbil- dern relevant, z. B. für Feuerwehrleute, Maschinen- und Anlagenführer, Lage- risten und Gabelstaplerfahrer, Kranfüh- rer oder auch Chemiker, Lackierer oder Berufe im Bauwesen. Im Bereich der arbeitsmedizinischen Untersuchungen ist Allianz Leben der einzige Anbieter Matthias Höpfner Maklerbetreuer Leben Allianz Lebensversicherungs-AG Maklervertrieb Frankfurt Postfach 20 10 26 60605 Frankfurt am Main E-Mail: Matthias.Hoepfner@allianz.de Telefon: +49 69 7126 - 6640 39
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