insider 04/21

ie Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung im Falle der Erwerbsminderung sind überschaubar: Im Durchschnitt betrug die Erwerbsminderungsrente laut Da- ten der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2019 monatlich 806 Euro. Die Rente fällt somit viel zu gering aus, um den Lebensstandard zu halten. Außer- dem ist diese Rente nicht ohne Weite- res zu bekommen: Nur wer weniger als sechs Stunden am Tag einer beliebigen Tätigkeit nachgehen kann, kann über- Das Risiko, seine Arbeitskraft zu verlie- ren, ist hoch: Jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland wird berufsunfähig, dabei machen Erkrankungen der Psyche und am Skelett über die Hälfte aller Ursachen für Berufsunfähigkeit aus. Die gesetzliche Ab- sicherung greift dabei nur teilweise. Eine mögliche Lösung: die staatlich geförderte Arbeitskraftsicherung im Rahmen der be- trieblichen Altersversorgung (bAV). haupt eine Rente wegen Erwerbsmin- derung erhalten. Für die volle Erwerbs- minderungsrente sind es sogar weniger als drei Stunden. Der zuletzt ausgeübte Beruf spielt dabei keine Rolle, denn bei der Erwerbsminderungsrente ist nur der Gesundheitszustand relevant, nicht jedoch der ausgeübte Beruf. So ist eine Verweisung auf alle Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich. Zusätzliche Arbeitskraftsicherung ist notwendig Im Gegensatz dazu gilt nach der Defi- nition von privaten Lebensversicherern als berufsunfähig, wer aus gesundheit- lichen Gründen während der Versiche- rungsdauer mindestens zu 50 Prozent seinen aktuellen Beruf nicht mehr aus- üben kann. Außerdem kann die Höhe der Absicherung nach den jeweiligen individuellen Bedürfnissen gewählt werden. Besonders attraktiv ist die Arbeitskraftsicherung in vielen Fällen über die bAV. Für diesen Weg sprechen insbesondere folgende Vorteile: Durch Sonderkonditionen sowie die Einspa- rung von Steuern und Sozialabgaben ist eine kostengünstige Absicherung möglich. Unter bestimmten Voraus- setzungen erleichtern vereinfachte Aufnahmeverfahren den Zugang zur Arbeitskraftsicherung. Und mit der Ein- führung des Betriebsrentenstärkungs- gesetzes (BRSG) haben Arbeitnehmer seit 2019 auch ein Anrecht auf obliga- torische Arbeitgeberzuschüsse bei Ge- haltsumwandlung. Startschuss zur Grundfähigkeitsversicherung in der bAV Mit Schreiben vom 19. Februar 2019 hatte das Bundesministerium der Fi- nanzen (BMF) denWeg frei gemacht für die Integration einer Grundfähigkeits- versicherung in die bAV. Das BMF stell- te fest, dass eine derartige Lösung der Absicherung des biometrischen Risikos „Invalidität“ dient und damit die Voraus- setzungen des § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG erfüllt. Der Vorteil für alle Beschäftigten liegt auf der Hand: Arbeitnehmer haben seit 2019 die Wahl zwischen zwei at- traktiven Absicherungsmöglichkeiten: der Berufsunfähigkeits- und der Grund- fähigkeitsversicherung. Aus Gleichbe- handlungsgründen empfiehlt Allianz Leben im Unternehmen allen Arbeit- nehmern beide Optionen zur Arbeits- kraftsicherung anzubieten. Damit kann der Arbeitnehmer die aus seiner Sicht beste Entscheidung treffen. Die bAV- Lösung mit ihrer staatlichen Förderung und den Arbeitgeberzuschüssen er- leichtert den Mitarbeitern die Vorsorge. Dadurch sind höhere Absicherungen zu bezahlbaren Beiträgen möglich. Konzept für körperlich Tätige Die Erfahrung zeigt, dass bei körperlich Tätigen Verletzungen und Beschwer- den des Muskel-Skelett-Systems und Unfälle zu den häufigsten Ursachen zählen, die Arbeitskraft zu verlieren. Ge- 38 © zhu difeng - stock.adobe.com

RkJQdWJsaXNoZXIy MTA1Mzk2Nw==