insider_03_2021
© VOTUM Verband / andreas klingberg fotograf – und liegt damit im Fokus der politischen Interessenvertretung von VOTUM. Diverse Gespräche mit entsprechenden Abgeord- neten geben Grund zur Annahme, dass die Bürgerversicherung nicht das zentrale Herzensthema der Grünen zu sein scheint, weshalb wir davon ausgehen, dass der Vorschlag auch weiterhin nicht zur Umset- zung gelangt. Klar ist jedoch: Richtungs- weisend hierfür ist der Ausgang der Wahl am 26. September und das Abschneiden der Grünen.“ Provisionsdeckel – oder gleich Verbot Auch das Thema Provisionsdeckel in der Lebensversicherung bleibt weiter Pro- grammpunkt der Partei-Agenden – obzwar in den letzten zwei Jahren alle Argumente ausgetauscht wurden. Sowohl Grüne als auch SPD werden nicht müde, mehr oder minder „laut“ einen Provisionsdeckel für die Lebensversicherung zu fordern. CDU und FDP sind keine Befürworter. Demge- genüber scheint auch die BaFin den Deckel zu befürworten. Wird ein Deckel für die LV folglich alleine aus dem Grund nicht mehr aufzuhalten sein, weil Parteien wie Bünd- nis 90/Die Grünen und die Linke noch einen Schritt weiter gehen (möchten), indem sie das Thema Honorarberatung bzw. gar ein Provisionsverbot forcieren? Dabei betonen zahlreiche Finanzexperten, dass mit der Wahl einer bestimmten Vergütungsform keine evidente Aussagekraft über die damit einhergehende Beratungsqualität verbun- den ist. Der Provisionsdeckel für die Lebensversi- cherung war laut Klein ein zentrales Anlie- gen der SPD – und wird es auch weiterhin sein: „Unsere Gespräche mit der BaFin zei- gen in der Tat, dass auch die Aufsichts- behörde den Wunsch einer gesetzlichen Provisionsbegrenzung hat. Für die Grünen wäre die Einführung eines Provisionsde- ckels ohnehin nur ein Zwischenschritt, da die Partei weiterhin die Umstellung auf eine Honorarberatung verfolgt“, so VOTUM- Vorstand Klein weiter. „Unsere Gespräche mit Bundestags- abgeordneten haben ergeben, dass dieser Übergang als ‚mit- tel- bis langfristig‘ angestrebt wird – dafür möchte man sich bis zu zehn Jahre Zeit nehmen. Kurzfristig sind wir weiterhin zuversichtlich, dass ein genereller Provisionsdeckel in der Le- bensversicherung verhindert werden kann. Es sprechen so- wohl gute Argumente als auch die geltende Rechtslage gegen dieses Vorhaben.“ AfW-Vorstand Rottenbacher teilt diesbe- züglich in eine juristische und eine inhaltli- che Komponente auf. Zur juristischen Seite sagt er: „Wir haben mit unserem Gutachten des ehemaligen Präsidenten des Bundes- verfassungsgerichtes, Prof. Hans-Jürgen Papier, und Prof. Hans-Peter Schwintowski deutlich gemacht, dass der geplante Pro- visionsdeckel schlicht verfassungswidrig wäre.“ Und zum inhaltlichen Aspekt erklärt er: „Es sollten durch einen Provisionsdeckel ja Provisionsexzesse vermieden werden. Es wurde aber nie definiert, ab wann so ein Provisionsexzess vorliegt, oder gar Bei- spiele genannt. Der nur von Behauptungen getriebene politische Ansatz des Bundesfi- nanzministeriums und der SPD konnte sich zum Glück bei der CDU/CSU Bundestags- fraktion nicht durchsetzen. Wenn nun das Thema Honorarberatung (mal) wieder for- ciert wird, ist das eine logische Konsequenz aus dem Scheitern des politischen Vorha- bens, einen Provisionsdeckel zu installieren. Ein Verbot der Provisionsberatung lehnen wir klar ab.“ Goodbye, Riester? Beim Thema staatlich geförderter privater Altersvorsorge scheinen sich die großen Parteien einig zu sein: Eine Riester-Reform ergibt keinen Sinn. Vielmehr setzt sich bspw. die SPD für ein neues standardi- siertes Angebot ein, das kostengünstig ist, digital und grenzüberschreitend und (nach schwedischem Vorbild) auch von einer öf- fentlichen Institution angeboten wird. Die Förderung neuer Verträge sollen in Form von Zuschüssen auf untere und mittlere Einkommensgruppen beschränkt werden. Auch das Wahlprogramm von CDU/CSU spricht von einem Neustart. Man strebt ein obligatorisches Standardprodukt ohne Abschlusskosten an. Dabei soll es eine attraktive und unbürokratische Förderung durch den Staat geben. Dieses Produkt ist verpflichtend für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, es sei denn, sie widersprechen der Einbeziehung (Opt-out). „Hier soll zwar die Möglichkeit bestehen, aus unterschied- lichen Garantieniveaus zu wählen. Wer aber die Beratung der Arbeitnehmer übernehmen soll, ist bei diesem undurch- 16
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