insider_03_2021
© Freedomz - stock.adobe.com / markt intern Verlag GmbH Aber auch das Ziel, umsatzabhängige Vergütungen und da- mit mögliche Interessenkonflikte durch ein Provisionsverbot zurückzudrängen, ist in UK gescheitert: Der Anteil der Hono- rare am Gesamtumsatz von Beratern sinkt permanent, allein im Jahr 2019 um 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Mitt- lerweile führt dies dazu, dass der Anteil der laufenden Ser- vicegebühren bei 70 Prozent liegt, Tendenz steigend. Berater können in UK also nicht von Honoraren leben, sondern der Markt ist bestimmt von einer „Honorarberatung light“, die für Verbraucher keinen Mehrwert hat! Fazit: Ein u. a. durch das Provisionsverbot überregulierter Beratermarkt wird wettbewerbsschwach und erzeugt einen Nachfrageüberhang. Das bedeutet, dass sich die verbliebe- nen Berater die Kunden und die Preise aussuchen können. Das Ergebnis eines Provisionsverbots ist, das zeigen die Da- ten aus UK überdeutlich, dass nur noch „Besserverdienende“ eine Beratung erhalten, ohne dass mögliche systemische Interessenkonflikte aus umsatzabhängigen Vergütungen be- seitigt werden. Provisionsverbot und Überregulierung sind somit kein Vorbild für Deutschland – es sei denn, man will be- wusst auf eine Beratungslücke zusteuern! Neueste Daten aus Deutschland zu Versicherungsprodukten zeigen zudem, dass trotz eines inzwischen guten Angebots von Nettoprodukten die Nachfrage nach Honorarberatung weiter gering bleibt. Und der aktuelle FCA-Evaluierungsbericht belegt: Die Träu- me von einer Schließung der Beratungslücke durch auto- matisierte Robo-Advice-Angebote für die breite Masse sind ausgeträumt! Wenn sog. Verbraucherschützer wie der vzbv die negativen Verbraucherfolgen eines Provisionsverbots ideologiegetrieben konsequent ausblenden, dann dürfen verantwortungsbewusste Politiker dem nicht folgen, sondern müssen sich an die Fakten halten. Die Regulierungswellen laufen seit 2007. Es ist unsinnig, zahlreiche qualifizierte Ver- mittler aus dem Markt zu drängen und damit den meisten Verbrauchern den Zugang zu Beratung und Vermittlung zu verschütten. << Berater. Laut dem aktuellen Evaluierungsbericht sind es für Retail-Investments ca. 27.500 Financial Advisor in Großbri- tannien. Weitere knapp 9.000 verteilen sich auf Banken, In- vestment-Manager sowie Börsenmakler und Sonstige. Allein die Anzahl der Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO ist in Deutschland höher! Dieses wettbewerbsschwache Umfeld in UK hat für Verbraucher nachweislich extrem nachteilige Folgen in Form von hohen Honoraren und geringem Zugang zu Beratung für Normalverdiener! „In UK ist die Beratungsquote z. B. bei Investmentfonds von 57 Prozent im Jahr 2006 auf zehn Prozent im Jahr 2019 ge- fallen“, weiß Christian Prüßing , Finanzexperte von „kapital- markt intern“, aus einer weiteren FCA-Analyse, den „Retail Investments Product Sales Data (PSD)“, zu berichten (siehe Infografik) „Das Resultat: UK steht laut ESMA EU-weit bei der Drei-Jahres-Performance-Analyse von Aktienfonds, Renten- fonds und Mischfonds aus dem Retail-Segment im Zeitraum 2016–2018 jeweils an hinterster Stelle, teilweise weit abge- schlagen“, so Prüßing. Bei Mischfonds ziehen sie sogar den EU-weiten Schnitt ins Negative. Entwicklung der Beratungsquote bei Investmentfonds Quelle: FCA-Analyse / Retail Investments Product Sales Data (PSD) Trusts and OEICs: Adviced Sale („Vermittlung mit Beratung“) Trusts and OEICs: Non-Adviced Sale („Vermittlung ohne Beratung“) 14
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