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Regulierungsupdate: Erste Details zur BaFin-Aufsicht über Vermittler geleakt

Aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums (BMF) sind einige erste Details zur geplanten Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin zum 01.01.2021 bekannt geworden. Wie das Internetportal von DAS INVESTMENT berichtet, enthält der bislang noch unveröffentlichte Referentenentwurf folgende wesentliche Punkte:

• Reportingverpflichtungen: Finanzanlagenvermittler haben jeweils im ersten Quartal eine ausführliche Erklärung über ihr Vorjahresgeschäft bei der BaFin einzureichen. Die BaFin erhält die Möglichkeit, weitergehende Informationen anzufordern.

• Sachkundenachweise: Sachkundeprüfungen werden unverändert durch die Industrie- und Handelskammern durchgeführt. Hier gibt es keine Änderung zum Status quo, wohl auch um die BaFin von einigen administrativen Aufgaben zu entlasten.

• Vertriebsgesellschaften: Neben Einzelvermittlern werden auch so genannte Vertriebsgesellschaften berücksichtigt, die eigene gebundene Vermittler beschäftigen können und für die schärfere Aufsichtsregeln gelten sollen. Eine detaillierte Definition dieser Gesellschaften ist noch nicht bekannt.

• Umsetzungsfrist: Vermittlern soll ein Übergangszeitraum eingeräumt werden, sodass sie zum geplanten Umstellungstermin am 01.01.2021 weiterhin tätig bleiben können. Nach Aufforderung durch die BaFin müssen die angeforderten Unterlagen dann innerhalb von sechs Monaten zur Prüfung eingereicht werden.

• Gesetzliche Grundlage: Die neuen Regelungen sollen durch einen neuen, umfangreichen Paragraph 96 im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) implementiert werden.

Zum Hintergrund: Das Vorhaben zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin ist im Koalitionsvertrag der Bundesregierung und deren Halbzeitbilanz verankert. Der Referentenentwurf ist der erste von mehreren Schritten im Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung dieses politischen Vorhabens. Anschließend erfolgt die Abstimmung im Bundeskabinett sowie die Beratungen und Abstimmung im Bundestag und ggf. Bundesrat. Das Gesetzgebungsverfahren zieht sich üblicherweise über mehrere Monate hin, sodass nicht mit einer Verabschiedung vor Q2/2020 gerechnet werden kann.

Obwohl der Referentenentwurf des federführenden BMF eine wichtige Indikation darstellt, wie der Gesetzgeber die Übertragung der Aufsicht ausgestalten möchte, sind die vorliegenden Informationen mit Vorsicht zu genießen. Wie Staatssekretär Jörg Kukies kürzlich bestätigte, ist die Ressortabstimmung mit dem Wirtschafts- und Justizministerium noch nicht abgeschlossen. Da man sich innerhalb der Regierung offenbar noch nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen konnte, ist nicht auszuschließen, dass am Referentenentwurf des BMF noch einige signifikante Änderungen vorgenommen werden. Es bleibt also spannend!

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