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Produkt- und Gesellschaftsinformationen Finanzierungen & Bausparen (KW 51/2020)

Schufa will Kontobewegungen mittels Kontotransaktionshistorie überwachen

Die private Wirtschaftsauskunftei Schufa plant, dauerhaft Einsicht in Bankkonten zu erhalten. Dieser Test läuft bereits unter dem Namen „CheckNow“. Die Daten- und Verbraucherschützer sehen das skeptisch. Konkret geht es um das Einsehen, Speichern und Verarbeiten sensibler Kontodaten.

Basierend auf Recherchen der Sender NDR, WDR und der „Süddeutschen Zeitung“, berichtete das ARD-Magazin „Panorama“ von einem Plan der „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“, so der volle Name der Schufa, künftig detailliert Einsicht in die Kontoauszüge der Verbraucher zu nehmen. Dies diene laut Schufa dem Zweck, Verbrauchern mit einem schlechten Schufa-Score, also einer niedrigeren – also besseren – Einstufung (Score), zu helfen. Bislang bewertet die Schufa in diesem Ranking die Zahlungsmoral und Kreditwürdigkeit von 67,9 Millionen Menschen. Nun möchte die Schufa zukünftig konkrete konteneinsicht nehmen, das darf sie bisher nicht.

Auf Nachfrage versicherte die Schufa, die Abfrage der Daten bliebe zweckgebunden. Nur relevante Daten würden gesichtet und auch nur „kurz“ gespeichert. Die Rede ist von zwölf Monaten. Das sehen viele als alles Andere als kurz an. Kundinnen und Kunden müssten laut Aussage der Schufa den Einblick in ihre Kontobewegungen freiwillig und ausdrücklich gewähren. Der Text dazu lautet: „Hiermit willige ich ein, dass die Schufa Holding anhand der weiter unten aufgeführten, personenbezogenen Daten eine Kontotransaktionshistorie erstellt.“ Vorsicht! Es ist nur ein Klick, aber mit bedeutsamen Folgen. Die Schufa erhält durch das gesetzte Häkchen an dieser Stelle die Erlaubnis, die Kontodaten des Betreffenden monatelang zu „verarbeiten“. Hier liegt die Gefahr, dass man sich gewohnheitsgemäß „durchklickt“, ohne das zu lesen und sich der Folgen bewusst zu sein.

Der Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar wird sinngemäß wie folgt zitiert: „Die Einbeziehung sehr vieler, auch höchstpersönlicher Informationen, führt zu einem neuen Blick auf die Bonität. Daraus können den Betroffenen Nachteile erwachsen. Auch ist es dann der Schufa per Konteneinsicht möglich, an Daten Dritter gelangen, die in Kontoauszügen auftauchen.“
Und Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands sagt: „Eine solch tiefe Datenauswertung der Kontobewegungen für Scoringzwecke erlaubt Rückschlüsse auf Persönlichkeit, wirtschaftlichen Status und selbst politische Orientierungen der Kunden und führt damit letztlich zum vollkommen durchleuchteten Verbraucher.“ Man prüft in der Verbraucherzentrale rechtliche Schritte für den Fall, dass die Schufa diese Pläne umsetzt.

Die KfW informiert aktuell zu folgenden Themen:

Bei den Wohn-Förderprogrammen Energieeffizient Sanieren (151/152), Energieeffizient Bauen (153) und Energieeffizient Sanieren-Ergänzungskredit (167) gibt es redaktionelle Änderungen. Zudem wurden die beihilferechtlichen Bestimmungen aktualisiert.

Bitte nutzen Sie bei der Baufinanzierungs-Beratung Ihrer Kunden die neuesten Druckstücke, die Sie bekanntlich unter www.kfw.de finden.

Annuität nach Zinsbindungsdauer, fiktiver Zinssatz 4% am Beispiel der MHB

Im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung und auch im Rahmen Ihrer Baufinanzierungsberatung müssen Sie auf das Zinsänderungsrisiko am Ende der Zinsbindung hinweisen. Tilgunspläne der Banken über diesen Zeitraum hinaus unterscheiden sich bei den einzelnen Kreditgebern. Die Münchner Hypothekenbank (MHB) setzt einen fiktiven Zinssatz von 4% auf die Restschulden an, natürlich zuzüglich Tilgung. Die MHB macht das mit Beibehaltung der ursprünglichen Laufzeit, also nicht mit einer eventuell möglichen Laufzeitverlängerung. Damit haben die potentiellen Kunden in der Haushaltsrechnung nach Zinsbindungsende eine deutlich höhere Belastung als am Beginn. Da kann zu Ablehnungen der gesamten Finanzierungsanfrage führen. Eine Möglichkeit in solchen Fällen ist es, von vornhinein längere Laufzeiten zu berücksichtigen. die Vor- und Nachteile daraus sind natürlich im Gesamtkontext mit den Baufi-Interessenten sorgfältig abzuwägen.

Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter

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