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Produkt- und Gesellschaftsinformationen
Finanzierungen & Bausparen (KW 32/2022)

 

NRW: Bis zu 10.000 Euro Wohnbauförderung

  • Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, die in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 selbstgenutztes Wohneigentum oder Bauland zur Bebauung mit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie erworben haben bzw. erwerben.
  • Es gilt für alle zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2022 notariell beurkundeten Kaufverträge bzw. erlassenen Zuschlagsbeschlüsse.
  • Es gilt ein fester Fördersatz von 2 % des auf die wohnwirtschaftliche Selbstnutzung entfallenden notariell beurkundeten Kaufpreises, jedoch maximal 10.000 Euro.
  • Die Selbstnutzung als Hauptwohnsitz ist spätestens innerhalb von drei Jahren ab Antragsstellung nachzuweisen.
  • Die Antragstellung wird ab dem 30. August 2022 möglich sein.
    Link

Nachhaltige Baufinanzierung mit Zinsrabatt

ING Baufi Green

0,1% Zinsrabatt gibt es bei der ING für Kundinnen und Kunden, deren zu finanzierende Immobilie gewisse Nachhaltigkeitskriterien erfüllt. Die Immobilie darf einen Endenergiewert von 50 Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter nicht überschreiten und hat somit die Energieeffizienzklasse A oder A+. Das muss ein(e) Energieberater*in oder Architekt*in im Energieausweis bestätigen. Liegt der Energieausweis noch nicht vor (z.B. bei einem Neubau) oder weist er derzeit eine schlechtere Energieeffizienzklasse aus (z.B. bei geplanten Modernisierungsmaßnahmen), benötigt die ING bei Antragstellung eine Bestätigung einer Energieberaterin oder eines Architekten, dass die Energieeffizienzklasse A oder A+ bei Fertigstellung des Gebäudes bzw. der Modernisierungsmaßnahme erreicht wird. Das geht ganz einfach mit einem Vorabzug des Energieausweises oder einer Vorabbestätigung der Energieeffizienzklasse anhand des ING-eigenen Formulars (Zum PDF). Bei Modernisierung muss der Energieausweis spätestens drei Monate nach Fertigstellung vorgelegt werden.
Siehe Flyer (Zum PDF)

CoBa Regional Green

Die „Grüne Baufinanzierung“ der Commezbank gewährt einen Zinsrabatt von 0,1 Prozentpunkten für eigen- oder fremdgenutzte Immobilien, deren Endenergiewert unter 50 kWh pro Quadratmeter und Jahr liegt. Das gilt gleichermaßen für Kauf, Neubau, Modernisierungen oder auch die Umschuldung laufender Finanzierungen. Gefördert werden Eigentumswohnungen, Ein- oder Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser oder Doppelhaushälften. Voraussetzung ist die Bestätigung des Energiewerts durch einen Energieberater oder Architekten (gültiger Energieausweis).

Münchner Hypothekenbank: Grünes Darlehen

Nachhaltige Finanzierung für Gebäude mit niedrigem Energiebedarf bis 70 kWh/m² im Jahr bei Neubau, Kauf, Modernisierung oder Anschlussfinanzierung.
Mehr erfahren…

Jeweils gilt: Förderbausteine der KfW lassen sich kombinieren.

Kontakt: HYPOFACT AG
Tel.: 030 437447900
Email: bca@hypofact.de
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Mietspiegelreform

Seit letzten Monat gelten die Neuerungen der Mietspiegelreform.  Viele Vermieter haben das noch nicht so wirklich verinnerlicht. Das reformierte Gesetz verpflichtet Mieter und Vermieter u.a. auf Verlangen zu Auskünften, die der Erstellung qualifizierter Mietspiegel dienen sollen. Diese sind:

  • Beginn des Mietverhältnisses
  • Zeitpunkt und Art der letzten Mieterhöhung
  • Festlegungen der Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage
  • Art der Miete und Miethöhe
  • Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage des vermieteten Wohnraums einschließlich energetischer Ausstattung und Beschaffenheit
  • Vorliegen besonderer Umstände, die zu einer Ermäßigung der Miethöhe geführt haben, z.B. Verwandtschaft, Beschäftigungsverhältnis, Übernahme von Pflichten durch MieterAnschrift der Wohnung
  • Namen und Anschriften der Mieter und Vermieter

Wird die Auskunft vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht rechtzeitig, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt, drohen Bußgelder bis zu 5.000 Euro. Gerade in Städten, die vorher noch gar keinen Mietspiegel besessen haben, wird sich einiges ändern. Die Mietspiegelreform betrifft akut Wohnungen in ca. 200 Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern. Vermieter, für die der Spiegel Dreh- und Angelpunkt für Mieterhöhungen und damit Cashflow und Projektrentabilität ist, müssen deshalb neu kalkulieren. Mit dem nun beschlossenen Mietspiegelreformgesetz soll mehr Rechtssicherheit geschaffen werden, um eine zuverlässige Abbildung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu gewährleisten. Ziel ist es, dass künftig in möglichst vielen Gemeinden qualitativ hochwertige Mietspiegel zum Einsatz kommen. Für Gemeinden, für die infolgedessen erstmalig ein Mietspiegel zu erstellen ist, muss dieser bis spätestens 1. Januar 2023 vorliegen und veröffentlicht sein. Wird ein qualifizierter Mietspiegel erstellt, ist dieser bis spätestens 1. Januar 2024 zu erstellen und zu veröffentlichen. Zudem werden künftig einheitliche Vorgaben zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel gemacht. 

Reform des Mietspiegels (bundesregierung.de)

Haben Sie weitere Fragen?

Ihr BCA-Ansprechpartner für Finanzierungen & Bausparen:
E-Mail: bauen@bca.de
Tel: 06171-9150 210