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Produkt- und Gesellschaftsinformationen
Finanzierungen & Bausparen (KW 25/2022)

 

Baufi-Zinserhöhung auf breiter Front

Beispiele:
AXA ab 22.06.22 + 20 Basispunkte (BP)  im 5 jährigen Zinsbindungsbereich, + 35 BP / 10 Jahre, +38 BP / 15 Jahre, +30 BP / 20 Jahre, +25 BP / 30 Jahre.
Commerzbank zwischen + 22 und +24 BP ab 17.06.22
Hannoversche Leben seit 17.07.22 +20 BP / 15 Jahre, +25 BP / 16-20 Jahre, +30 BP ab 21 Jahre.
ING seit 17.06.22 um +40 BP bei allen Zinsbindungen.
PSD-Bank seit 17.06.22 über alle Laufzeiten um +35 BP. 
R&V-Versicherung seit 17.06.22 zwischen +15 und +25 BP.
Wüstenrot seit 16.06.22 um +35 BP bei allen Produkten.

Basel III Änderungs-Entwurf könnte zu weiteren Baufi-Zinserhöhungen führen

Der kürzlich vorgestellte Gesetzänderungs-Entwurf zum EU-Bankenpaket „Basel III“ knüpft Übergangsregelungen für Wohnimmobilienfinanzierungen sowie die Anwendung des Infrastruktur-Unterstützungsfaktors an Nachhaltigkeitskriterien. Wenn dies so umgesetzt wird, dürfte das die Kreditzinsen erhöhen und die Zahl potentieller Baufinanzierungs-fähigen und –willigen reduzieren, auf die Immobilien-Nachfrage drücken und ggf. die Immobilienpreise beeinflussen.

Im Bankenjargon gibt es bereits seit Dezember 2017 ein „Basel IV“, das jedoch offiziell „Basel III: Finalising post-crisis reforms“ („Abschluss der Reformen nach der Krise“) heißt und ab 2023 in nationales Recht umgesetzt werden soll. Es handelt sich um regulatorische Neuerungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht, die bislang noch nicht (vollständig) in die Kapitaladäquanzverordnung (CRR) und Eigenkapitalrichtlinie (CRD) eingeflossen sind.
Es ist Teil eines Bündels von Maßnahmen, mit denen in der Finanzkrise der Jahre 2007 bis 2009 offenkundig gewordene Schwachstellen in der internationalen Bankenregulierung angegangen werden. Hintergrundinformationen.

Im Oktober 2021 stellte die EU-Kommission einen Entwurf zur Umsetzung der neuen Regelungen in der EU vor. Hierzu soll insbesondere die CRR erneut angepasst werden. Die Vorschläge der EU-Kommission orientieren sich an den Basler Beschlüssen, weichen jedoch in verschiedenen Details ab. Wichtigster Unterschied ist das Inkrafttreten, das erst für 2025 vorgesehen ist.

Kostenlose Broschüre: Qualitätssiegel nachhaltiges Bauen

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat eine neue Broschüre herausgegeben, die im Wesentlichen auf folgende Punkte eingeht:

  • Grundanforderungen an das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude
  • Besondere Anforderungen an das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude
  • Ablauf der Zertifizierung

Zur Broschüre

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Ihr BCA-Ansprechpartner für Finanzierungen & Bausparen:
E-Mail: bauen@bca.de
Tel: 06171-9150 210