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Produkt- und Gesellschaftsinformationen
Finanzierungen & Bausparen (KW 03/2023)

 

Baufi-Zinstrend

Inzwischen haben – nach Zinserhöhungen zwischen den Jahren – aufgrund der aktuellen Kapitalmarktsituation einige Anbieter wie AXA, ING, KfW in den ersten beiden Kalenderwochen 2023 ihre Zinsen wieder gesenkt um bis zu 0,25 Prozentpunkte.

Baufi-Zinsindikation

500.000 Kaufpreis, 300.000 Finanzierungssumme (60% Beleihungsauslauf), 10 Jahre Zinsbindung, 2% anfängliche Tilgung, Nominal: 3,75%, Effektiv: 3,84%, Monatsrate: 1.473,50.
Dies kann sich je nach Einzelfallbeurteilung sowie tagesaktuell anders darstellen. Die Zinssituation ändert sich täglich.

Baukindergeld und Grunderwerbssteuer

Die CSU fordert eine Wiederauflegung des Kindergeldes und den Wegfall der Grunderwerbsteuer für Familien beim Ersterwerb.
Das Baukindergeld soll demnach pro Kind 15.000 Euro (1.500 p.a., 10 Jahre lang) bei einem zu versteuernden Eheleute-Einkommen von bis zu 100.000,- Euro betragen.
„Das eigene Heim ist für viele junge Familien ein Lebenstraum, der durch gestiegene Immobilienpreise, hohe Zinsen, Bau- und Kaufnebenkosten in weite Ferne gerückt ist“, wird CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt zitiert.

Wüstenrot: Kontogebühr entfällt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Unterlassungsklageverfahren gegen eine Bausparkasse mit Urteil vom 15.11.2022 festgestellt, dass die Vereinbarung eines Jahresentgelts in der Ansparphase eines Bausparvertrages unwirksam ist. Nach Auswertung der schriftlichen Urteilsgründe hat Wüstenrot entschieden, in Zukunft keine Kontogebühr mehr zu berechnen. Das Urteil des Bundesgerichtshofs betraf keinen Altersvorsorge-Bausparvertrag (Eigenheimrente / Wohn-Riester). Vor diesem Hintergrund hält Wüstenrot an der Kontogebühr für Altersvorsorge-Bausparverträge fest.

Welche Konsequenzen ergeben sich für das Bauspar-Neugeschäft? 

Bei der Neuanlage von Wüstenrot-Bausparverträgen wird seit dem 16.12.2022 keine Kontogebühr mehr belastet (Ausnahme: Wohn- Riester). Bis zur Anpassung der ABB (Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge) erhalten die Kunden ab diesem Zeitpunkt einen ergänzenden Hinweis zum Wegfall der Kontogebühr mit der Annahmeurkunde zugesendet. Die Kundeninformationen sowie die Verkaufsunterlagen, Beratungstools, Formulare und Anträge bzw. der e-Antrag werden so schnell wie möglich angepasst. In der Übergangszeit sind Sie aber in Ihren Beratungen grundsätzlich auf der sicheren Seite, da Ihre Wüstenrot-Kunden durch den Wegfall der Kontogebühr besser gestellt werden. Bitte beachten Sie dabei, dass die Kontogebühr bei Altersvorsorge-Bausparvertrag (Eigenheimrente / Wohn-Riester) nicht entfällt. 

Was folgt für Bestandsverträge aus der Anpassung? 

Die Kontogebühren, die seit dem 16.11.2022 bis zum 16.12.2022 belastet wurden, werden automatisch wieder storniert. Die Kunden haben weiterhin die Möglichkeit, erhobene Kontogebühren zum Teil zurück zu erhalten. Sie als Kooperationspartner müssen hierfür nichts unternehmen. Unter www.wuestenrot.de/kontogebuehr können Kunden einfach und transparent ihren Erstattungswunsch an Wüstenrot senden.

Welche Ansprüche können geltend gemacht werden? 

Die Kontogebühren für Bausparverträge werden auf Antrag für das laufende Kalenderjahr und die drei vorangegangenen Kalenderjahre erstattet. Beispielsweise bei Beantragung in 2022 erfolgt die Erstattung für die Jahre 2019 bis 2022. Die vor 2019 berechneten Gebühren unterliegen in diesem Fall der Verjährung. Bei Altersvorsorge-Bausparverträgen (Eigenheimrente / Wohn-Riester) besteht kein Anspruch auf Erstattung.

Wie können die Ansprüche geltend gemacht werden? 

Bei ausdrücklichem Wunsch können sich die Kunden über www.wuestenrot.de/kontogebuehr an Wüstenrot wenden. Pro Bausparvertrag ist ein separater Antrag zu stellen.

Hier finden Sie die aktuellen Wüstenrot-Konditionen.

Ansprechpartnerin für BCA-Partner*innen:
Alexandra Runkel, Tel. 09187 / 409835, Mobil: 0176 / 10566246, E-Mail: alexandra.runkel@wuestenrot.de

Deutsche Bank Studie zu Wohnimmobilien-Preisen

Der Preisgipfel am Immobilienmarkt wurde im Frühjahr 2021 erreicht, so die Deutsche Bank in einer Studie. Seitdem sind die Preise laut Finanzdienstleister Hypoport*, auf den sich die Deutsche Bank stellenweise beruft, um fünf Prozent (Häuser) und 8,5 Prozent (Wohnungen) zurückgegangen. In der neuen Analyse kommt die Deutsche Bank zum Ergebnis: „Der Boom ist zu Ende“. Demnach könnten die Preise könnten weiter fallen. Die Prognose der Deutschen Bank für den deutschen Wohnimmobilienmarkt: „Die Stimmung unter den Investoren ist gemischt, teilweise werden weitere Preisrückgänge von bis zu 20 Prozent erwartet.“
Diese Preisdelle ist laut der Deutschen Bank kein dauerhafter Effekt; ein nachhaltiger „massiver Preisrückgang“ sei demnach nicht zu erwarten.Ein Grund dafür ist das Zusammenspiel aus Zinsen und Inflation: Demnach könnten Immobilien-Investoren auch im kommenden Jahr von negativen Realzinsen profitieren, da die Inflation höher als Guthabenszinsen sein dürfte. Geld auf Sparbüchern und Festgeldkonten verliert daher an Kaufkraft. Kreditnehmer profitieren hingegen: Sie „müssen folglich weniger Kaufkraft zurückzahlen als sie aufgenommen haben“. Das macht Immobilien-Investments weiter attraktiv, könnte die Preise stabilisieren. Die Deutsche Bank sieht außerdem eine „fundamentale Angebotsknappheit“, die größer sei als jemals zuvor. Die deutsche Bevölkerung wächst (zuletzt auf 84,3 Millionen) und braucht mehr Wohnraum. Doch Wohnungen werden nicht in ausreichender Zahl gebaut. Geringes Angebot, hohe Nachfrage: Dieser Effekt dürfte die Immobilien-Preise eher stützen.
Die Researcher der Deutschen Bank (DB Research) sehen für 2023 eine tiefe Baurezession mit schwachem Wohnungsbau voraus. Kräftige Mietanstiege werden erwartet.
Siehe auch Statistisches Bundesamt: Baugenehmigungen für Wohnungen im Oktober 2022: -14,2 % gegenüber Vorjahresmonat.

 

 

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Ihr BCA-Ansprechpartner für Finanzierungen & Bausparen:
E-Mail: bauen@bca.de
Tel: 06171-9150 210