BCA Newsletter

Produkt- und Gesellschaftsinformationen Finanzierungen & Bausparen (KW02)

Zukunft der Finanzierungsberatung – Kommen Sie zur Fachmesse nach Berlin

Die Finanzierungswelt wird immer digitaler und Kunden mit ihr immer selbstständiger. Informationsbeschaffung und der Abschluss von (Kredit-)Verträgen auf diversen Finanzierungs- und Versicherungsplattformen wird ihnen immer leichter gemacht. Wozu braucht es künftig noch Berater?

Haben Sie sich schon Gedanken oder einen Plan gemacht, wie Sie Ihre Beratungsdienstleistung künftig bewerben oder gar „rechtfertigen“? Was antworten Sie, wenn Sie gefragt werden, welchen Mehrwert Ihre Beratung bietet und wofür Sie von den Kreditgebern Provision bekommen? Wie Sie ganz selbstbewusst und mit den richtigen Argumenten Ihre Leistung erklären, gern auch, wenn der Kunde nicht explizit danach fragt, dass erfahren Sie auf dem Finanzierungsfachtag unseres Kooperationspartners HYPOFACT.

Wir laden Sie herzlich ein sich über dieses und weitere zukunftsweisende  Themen am 13. Februar 2019 in Berlin zu informieren.

Der Finanzierungsfachtag gliedert sich in drei Teile:

  • Am Vormittag erwartet Sie ein informatives Konferenz-Angebot. Es wird Fachvorträge zur Marktlage, technologischen Veränderungen und Kundenverhalten geben. In Podiumsdiskussionen werden von Produktanbietern u.a. unterschiedliche Aspekte der Finanzierungsvermittlung der Zukunft besprochen.
  • Dann folgt ab dem Mittagessen der Ausstellernachmittag. Hier haben Sie als Teilnehmer die Gelegenheit direkt mit Banken und anderen Kreditinstituten in den Dialog zu treten und sich über Produkte zu informieren. Zugesagt haben u.a. die ING, DSL Bank, Deutsche Bank, Commerzbank, Münchener HYP.
  • Am Abend wird zur Berliner Spreenacht der Banken und Vermittler geladen, wo Sie bei gutem Essen und launiger Musik Gespräche weiter vertiefen und Netzwerke knüpfen können.

Wir sind sicher, dass sich das Investment von nur 49,50 Euro netto (inkl. Verpflegung und Abendveranstaltung) für Sie lohnt. Erfahren Sie mehr und melden Sie sich gleich an unter:

http://finanzierungstag.hypofact.de

Sofern Sie eine Übernachtung benötigen, können Sie z.B. im Konferenzhotel Ameron Hotel Abion Spreebogen (Alt-Moabit 99, 10559 Berlin) buchen. Der HYPOFACT-„Gruppen-Preis“ (Stichwort HYPOFACT) beträgt
99 Euro (inkl. Frühstück) für Einzelzimmernutzung
109 Euro (inkl. Frühstück) für Doppelzimmernutzung:
Buchungstelefonnummer: 030 399 200
oder per
E-Mail info@abion-hotel.de

Sie interessieren sich für eine Zusammenarbeit mit der HYPOFACT AG via BCA-Gruppe?

Dies und weitere Fragen beantwortet Ihnen BCA Finanzierungsexperte  Herr Günther Rodius, der dann auch in Berlin Ihr BCA-Ansprechpartner auf dem Fachtag ist.

Herrn Rodius erreichen Sie unter
06171 / 9150-210
Email: bauen@bca.de

 

Baukindergeld: Sinnvoll in die Finanzierung einbringen

Die Alte Leipziger Bausparkasse informiert:

Die jährliche Finanzspritze des Staates, um jungen Familien mit Kindern die Anschaffung selbstgenutzten Wohnraumes zu ermöglichen, wird stark nachgefragt. Doch wie binde ich das Baukindergeld am besten in die Finanzierung ein?

Das größte Risiko aktueller Immobilienfinanzierungen liegt in der Unsicherheit der zukünftigen Zinsentwicklung. Empfehlen Sie Ihren Kunden, mit dem Baukindergeld dieses Risiko zu minimieren, indem mit einem zinsfesten Bauspardarlehen für die Anschlussfinanzierung vorgesorgt wird. Das sichert Ihren Kunden gleich mehrere Vorteile:

 

1. Ihr Kunde bildet Kapital für die Ablösung des Baudarlehens am Ende der Zinsfestschreibung.

2. Das zinsgünstige Bauspardarlehen löst mit festen Zinsen zusätzlich einen erheblichen Anteil des Baudarlehens ab.
Das Risiko eines Belastungssprunges aufgrund steigender Zinsen für die Anschlussfinanzierung wird durch die teilweise oder komplette Ablösung der Restschuld deutlich verringert.

3. Mit der neuen Verkaufsunterlage »Baukindergeld-Sparplan« beraten Sie Ihre Kunden, wie sie die Anschlussfinanzierung zinssicher gestalten. Sie informiert über Bausparsummen für unterschiedliche Laufzeiten und gibt Tipps, was bei der Beantragung eines Baukindergeld-Bausparvertrages zu beachten ist.

4.  Das Risiko eines Belastungssprunges aufgrund steigender Zinsen für die Anschlussfinanzierung wird durch die teilweise oder komplette Ablösung der Restschuld deutlich verringert.

Wenn Sie mehr über das Baukindergeld wissen möchten, finden Sie alle notwendigen Informationen auf diesen Seiten der KfW.

 

Prohyp informiert: Smart Home – welche Fördermöglichkeiten es gibt und was dabei zu berücksichtigen ist

Laut einer aktuellen Umfrage interessieren sich mehr als drei Viertel der Befragten für Smart-Home-Lösungen im Neubau. Doch auch in bestehenden Gebäuden lohnt der Einsatz smarter Technik – etwa mit Unterstützung durch die KfW.

Was versteht man unter Smart Home?

Unter Smart Home oder Hausautomation fasst man Systeme zusammen, mit deren Hilfe sich verschiedene Hausfunktionen wie Licht, Jalousien/Rollläden, Lüftung, Heizkörperthermostate, die Heizung an sich und zum Beispiel Überwachungskameras zentral programmieren und steuern lassen. Es gibt spezielle Geräte zur Bedienung, jedoch geht der Trend zur Steuerung über das Smartphone oder Tablet. Welche Lösungen wie gefördert werden, gilt es vorab zu klären. Nicht förderfähig sind Endgeräte und Unterhaltungstechnik wie Mobiltelefone, Tablets, Computer, Fernseher und Lautsprecher. Die Kosten für Smart-Home-Systeme variieren.

Smart Home im Fokus angehender Immobilienbesitzer.

Einbruchschutz, Energieeffizienz oder Erleichterungen im Alltag – es gibt viele gute Gründe, sich mit dem Thema Smart Home zu beschäftigen. Und wie die Ergebnisse einer Umfrage der Interhyp Gruppe zeigen, sehen angehende Immobilienbesitzer das Potenzial der Anwendungen. Besonders für die Sicherheit der eigenen vier Wände erhoffen sich 55 Prozent der Befragten eine Verbesserung. Eine digitale Wärmeregelung zur Senkung von Energiekosten finden beispielsweise 49 Prozent attraktiv.

Förderung von Neubau und Bestand.

Smart-Home-Lösungen lassen sich für den Neubau etwa über das KfW-Programm 153 „Energieeffizient Bauen Kredit“ fördern. Im Rahmen dieses Programmes werden Bauherren unterstützt, die den zulässigen Primärenergiebedarf der Energieeinsparverordnung (EnEV) um mindestens 45 Prozent unterbieten. Förderfähig aus dem Smart-Home-Bereich sind in dem Zuge unter anderem verschiedene Maßnahmen, die dem Energiemanagement dienen – wie zum Beispiel die vernetzte Raumtemperaturregelung oder eine bedarfsgesteuerte Lüftung.

Auch in bestehenden Gebäuden fördert die KfW den Einsatz smarter Technik auf vielfache Weise. So haben Ihre Kunden die Wahl zwischen Kredit- oder Zuschussprogrammen. Bei den Krediten sind die KfW-Programme “Energieeffizient Sanieren 151/152“ zu nennen. Wer die Energieeffizienz eines Hauses optimiert, zum Beispiel durch die Erneuerung der Heizungs- oder Lüftungsanlage, und diese Technik in eine Smart-Home-Anlage integriert, kann diese Anbindung zu den förderfähigen Kosten hinzurechnen. So lässt sich der Förderhöchstbetrag von 100.000 Euro (Programm 151) bzw. 50.000 Euro (Programm 152) pro Wohneinheit leichter ausschöpfen. Auch andere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz können häufig geltend gemacht werden. So zum Beispiel die automatische Bedienung von Beleuchtung, Jalousien oder Rollläden und die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

Ein besonderes Anliegen der KfW ist der altersgerechte Umbau von Gebäuden. Hierfür stellt sie zinsgünstige Kredite aus dem Programm 159 zur Verfügung. Auch hier kann smarte Technologie gefördert werden. Denn die KfW akzeptiert nicht nur bauliche Maßnahmen, die Hindernisse wie Treppen oder Schwellen beseitigen. Die Förderbank unterstützt auch das smarte, sprich automatisierte Öffnen und Schließen von Fenstern, Rollläden, Türen oder Vorhängen, um Menschen mit Einschränkungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Kredite oder Zuschüsse?

Alternativ zu den Kreditprogrammen stellt die KfW auch reine Zuschussprogramme zur Verfügung, mit denen unter anderem Smart-Home-Anwendungen unterstützt werden können. Statt der Programme 151/152 kann es beispielsweise für Modernisierer attraktiver sein, das KfW-Angebot 430 “Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ mit einem Förderhöchstbetrag von bis zu 30.000 Euro für energieeffiziente Maßnahmen in Anspruch zu nehmen und in dem Zuge ausgewählte Smart-Home-Lösungen geltend zu machen (z.B. Einbau von Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für Beleuchtung, Lüftung und Klima). Außerdem bietet die KfW die Zuschussvariante 455 an. Dieses Programm ist zweigeteilt: Bis zu 6.250 Euro Zuschuss gibt es für barrierereduzierende Maßnahmen (455-B), für die Erhöhung des Einbruchschutzes gibt es bis zu 1.600 Euro (455-E). Das kann Smart-Home-Lösungen durchaus miteinbeziehen, so zum Beispiel intelligente Türsysteme mit personalisierten Zutrittsrechten oder Video-Türsprechanlagen. Diese wirken nicht nur barrierereduzierend, sondern erhöhen auch die Sicherheit.

Ihre Kunden können in Bezug auf Smart Home also unter Umständen doppelt profitieren – und zwar von intelligenten Techniklösungen und von staatlichen Förderungen gleichermaßen.

Weitere Infos zu Kriterien für die Förderung