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Neue rechtliche Rahmenbedingungen für die bKV

Das erste Urteil wurde veröffentlicht: Werden die Rahmenbedingungen für die bKV wohl wieder attraktiv?

Mit zwei Urteilen im Juni und Juli 2018 hatte der Bundesfinanzhof die Hoffnungen auf einen Wiedereinstieg in eine zumindest teilweise steuerfreie betriebliche Krankenversicherung auf einen neuen Höhepunkt getrieben.

Der Bundesfinanzhof hatte die steuerliche Anerkennung von bis zu 44,- EUR/Monat für durch den Arbeitgeber abgeschlossene und entgeltlich übernommene Krankenzusatzabsicherungen analog anderer bereits steuerlich geförderter Gesundheitsmaßnahmen bestätigt.

Nun wartete die private Krankenversicherungsbranche auf die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt, womit die Urteile für die Finanzverwaltung und ihre Beurteilungen bindend wären.

Ende Juli 2019 wurde nun das erste der beiden Urteile veröffentlicht und der Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2019 seitens der Bundesregierung abgeändert.

Im ersten Urteil heißt es:

…wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags von seinem Arbeitgeber ausschließlich Versicherungsschutz und nicht auch eine Geldzahlung verlangen kann…

Erste Gesellschaften verweisen bereits darauf und erhoffen sich nun einen steuerlichen Schwenk der Politik, die hier leider immer noch – trotz höchstrichterlicher Entscheidungen – blockt.

Wir bleiben am Ball und halten Sie auf dem Laufenden.