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Ihre Fragen, unsere Antworten: Rückmeldungen zum neuen BCA-Rahmenvertrag Maschinenversicherung

Zum 01.06.2019 ist unser neuer Rahmenvertrag für den Bereich der fahrbaren und stationären Maschinen mit der VHV Versicherung gestartet. Eine Vermittlerumfrage gibt uns erste Rückmeldungen:

 

…das Maschinenkonzept ist absolut top.

…Tolle Leistungen – kam zur richtigen Zeit.

…tolles Maschinenkonzept. Hier der erste Antrag.

Highlights des Rahmenvertrages:

Beste Beitragskonditionen

Top-Deckungserweiterungen

Geringe Selbstbehalte

Hohe Mindestzeitwerte

GAP-Deckung kostenfrei inklusive

Neuwertentschädigung im Totalschadenfall in den ersten 24 Monaten

u. v. a.

 

Ihre Fragen, unsere Antworten:

Ist grobe Fahrlässigkeit mitversichert?

In TV gilt sogar Vorsatz mitversichert. Schäden resultierend aus Fehlbedienung, Ungeschicklichkeit oder fahrlässigem und grob fahrlässigem Verhalten sind mitversichert. Nur der Repräsentant, also Inhaber, Geschäftsführer, Vorstand usw., muss sich eventuell solche Ursachen anrechnen lassen.

Seine Mitarbeiter haben gewissermaßen „Narrenfreiheit“.

Gibt es einen Unterversicherungsverzicht (UVZ)?

Wenn die VS nach unseren Maßstäben ermittelt wurde (Kaufpreis im Neuzustand), gilt auch ein Unterversicherungsverzicht.

Sind Fundamente mitversichert?

Fundamente gelten uneingeschränkt mitversichert, sofern sie in der Versicherungssumme berücksichtigt wurden.

Gibt es eine Nichtschlechterstellungsgarantie?

Unser zuständiger TV-Underwriter antwortet selbstbewusst: Unter Verwendung dieses Konzeptes werden Sie keine Schlechterstellung haben, zumindest nicht in 99 % der Fälle. 😊

Gerne können Sie die genauen Konditionen auf unserer Produktmatrix Gewerbe oder unter gewerbe@bca.da anfragen, bzw. anfordern.

Ihre BCA Komposit- und Gewerbeabteilung
Tel.: 06171/9150-180