BCA Newsletter

Wichtige Information zur Abgabe des Prüfberichts (§ 34f GewO)

Beachten Sie unbedingt die Frist zum Jahresende!

Sehr geehrte BCA-Partnerinnen und BCA-Partner,

das Jahresende naht mit Riesenschritten und damit auch der Termin zur Abgabe des Prüfberichts/Testats für 2018 zur § 34f-Prüfung durch Ihren Wirtschaftsprüfer bzw. die dazu berechtigte Person.

Dies ist wie immer der 31.12. eines jeden Jahres. Bis dahin muss das Testat bei der für Sie zuständigen Behörde eingegangen sein. Achtung: Toleranzgrenzen gibt es nicht! Fristversäumnisse ziehen Bußgelder nach sich!

Sollten keinerlei relevante Aktivitäten stattgefunden haben, können Sie auch eine Negativerklärung abgeben. Bitte bedenken Sie aber, dass nicht nur der Umsatz maßgeblich ist, sondern auch eine Beratung, die nicht in einer Transaktion endet, dokumentiert werden muss und prüfungsrelevant ist.

Sofern Sie die Thematik noch nicht angegangen haben – wäre jetzt der richtige Zeitpunkt! Erfahrungsgemäß werden die letzten Wochen vor dem Stichtag, vor allem bei den Prüfern, sehr eng.

Benötigen Sie Hilfe oder haben Sie noch Fragen?
Gerne stehen wir Ihnen zur Seite.

Ihr Erfolg ist unser Antrieb!

Ihr BCA Investment- und Kundenservice Team

Kundenservice
Tel.: 06171/9150-140
E-Mail: Kundenservice@bca.de

Investment
Tel.: 06171/9150-160
E-Mail: Investment@bca.de