BCA-Websitemanager: Datenschutz einfach gemacht

Mai 25, 2018

Ihre Website und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Am 25.05. trat die neue EU-Datenschutzgrundverordnung, kurz „EU-DSGVO“ in Kraft. Betroffen davon sind auch Websites, die über Marketing plus bestellt wurden und für die der BCA-Websitemanager genutzt wird. Um bei der Erfüllung der neuen Anforderungen bestmöglich zu unterstützen, haben wir bereits einiges vorbereitet.
Gratis SSL-Verschlüsselung für Ihre Website
Um alle Vorgaben auch bei der Datenübertragung zu erfüllen, wird jede Websitemanager-Website in Zukunft standardmäßig SSL-verschlüsselt sein. Der Erwerb des hierfür benötigten SSL-Zertifikats sowie die Umstellung erfolgen für den Kunden völlig automatisch und kostenfrei. Und wer bereits ein Zertifikat besitzt, zahlt ab sofort nichts mehr für die Nutzung. Ein weiterer Vorteil: Sowohl Google als auch Ihre Kunden bevorzugen SSL-geschützte Seiten. Das bedeutet mehr Vertrauen bei Ihren Kunden und gegebenenfalls eine bessere Platzierung in den Suchergebnissen.
Automatisches Update der Datenschutzerklärung
Damit die Datenschutzerklärung grundsätzlich den neuen gesetzlichen Vorgaben entspricht, werden wir die Texte rechtzeitig zum 25.05.2018 automatisch anpassen. Eine besondere Regelung gilt dem Datenschutzbeauftragten: Sofern ein Datenschutzbeauftragter für das Unternehmen benannt ist, ist es erforderlich, dass dieser in der Datenschutzerklärung genannt wird. In diesem Fall sind der Name und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten in die Stammdaten einzutragen. Ab dem 25.05.2018 werden diese Angaben in die neue Datenschutzerklärung Ihrer Website einfließen.
Automatische Bereitstellung einer Erstinformation
Zusätzlich zur Datenschutzerklärung ist es erforderlich, ab 25.05.2018 eine Erstinformation nach Artikel 13 DSGVO auf Ihrer Website bereitzustellen. Diese werden wir ebenfalls vollautomatisch auf jeder Websitemanager-Website ergänzen.
WICHTIGER HINWEIS
Diese News sowie die zur Verfügung gestellten Mustererklärungen stellen keine Rechtsberatung dar, wie sie nur zugelassene Anwälte vornehmen können. Trotz eingehender Prüfung der Inhalte können wir keine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Bitte prüfen Sie die Musterinhalte eingehend und lassen Sie die Erklärungen bei Bedarf oder individuellen Anpassungen durch Ihren Anwalt oder ggfls. durch Ihren Datenschutzbeauftragten prüfen. Sie möchten mehr über die EU-Datenschutzgrundverordnung wissen oder haben Fragen zum Thema Datenschutz? … Mehr …