Baufinanzierung und Bausparen: Informationen unserer Gesellschaften

Mai 17, 2018

ALLIANZ BAUFINANZIERUNG: Bearbeitungszeiten
Die Allianz Lebensversicherungs-AG konnte die Bearbeitungszeiten wieder etwas reduzieren und benötigt aktuell bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen und Informationen fünf bis zehn Arbeitstage für die Kreditentscheidung.
Ohne Gewähr.
BHW: Datenschutz-Grundverordnung

Sehr geehrte Partner/-innen der BHW-Gruppe,

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutzverordnung (EU-DSGVO) europaweit. In dieser Verordnung werden wesentliche Grundsätze bei der Datenverarbeitung festgelegt und die Rechte der Verbraucher erweitert.
Im Wesentlichen müssen Sie ab dem 25.05.2018 die neuen angepassten Bausparanträge mit dem Stand 05.2018 nutzen.

Der Tarif BHW Förder Flex (Wohnriester-Tarif) ist nur noch mit dem Onlinerechner zu erstellen.
Das Onlinetool zur Beantragung finden Sie hier.

Wohnbausparen + Wohnbausparen Plus können weiterhin mit dem beschreibbaren PDF erstellt werden.

In BCA Business plus sind diese und weitergehende Informationen wie FAQ’s, Basisinformationen nach DS-VO und Texte zur Kundenkommunikation hinterlegt.

Mit kollegialen Grüßen

Thomas Kehr
BHW Repräsentanz
Tel. (06636) 917742
E-Mail: thomas.kehr@bhw.de

PROHYP: DSGVO – Was sich für Sie als Baufinanzierungsvermittler ändert – und wie Prohyp Sie dabei unterstützt

Die DSGVO ist in aller Munde: Ab dem 25. Mai 2018 ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Deutschland gültig. Lesen Sie hier über die wichtigsten Themenkomplexe für Ihre Arbeit als Baufinanzierungsvermittler und wie Prohyp Sie als Prohyp-Partner auf die Anwendung der DSGVO vorbereitet.

FAQs zur DSGVO – von Prohyp-Experten für Sie auf den Punkt gebracht

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht mit allgemeinen Informationen zur DSGVO, zu Informationspflichten, zum Thema Datenportabilität, -löschung, und -speicherung sowie in Bezug auf Änderungen bei Schufa-Unterlagen und welche Auswirkungen diese Veränderungen unter Umständen auf Sie als Prohyp-Partner haben. Erfahren Sie außerdem, wie Sie die neuen Informationspflichten ab dem 25. Mai 2018 unkompliziert in eHyp abrufen und Ihren Kunden zur Verfügung stellen können.

Allgemeine Informationen zur DSGVO

Was ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung und für wen gilt sie?

Die DSGVO soll den Datenschutz europaweit vereinheitlichen und die Datenschutzrechte der Bürger stärken. Sie gilt für alle europäischen Unternehmen und juristische Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten sowie auch für außereuropäische Unternehmen, die die Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Zentrale Elemente der DSGVO sind der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie der Schutz deren Grundrechte und Grundfreiheiten.

Wann tritt sie in Kraft und was bedeutet sie?

Die DSGVO wird am 25. Mai 2018 wirksam. In Deutschland tritt dann zeitgleich das Bundesdatenschutzgesetz BDSG (neu) in Kraft und verankert die europäische Verordnung im deutschen Recht. Dies bedeutet auch, dass Unternehmen die Anforderungen der DSGVO beziehungsweise des BDSG (neu) von hier an umsetzen müssen. Vom Gesetzgeber gefordert sind dabei unter anderem mehr Transparenz gegenüber den Betroffenen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie Dokumentationsnachweise über die Einhaltung der Anforderungen.

Welche Daten gelten als personenbezogene Daten?

Alle Daten, anhand derer eine Person unmittelbar identifiziert werden kann (zum Beispiel Name, Telefonnummer, Anschrift), gelten als personenbezogene Daten. Darüber hinaus gelten auch solche Daten als personenbezogen, die eine Person mittelbar identifizierbar machen (zum Beispiel IP-Adresse).

Was ist neu durch die DSGVO?

Die wichtigsten Neuerungen der DSGVO sind die Informationspflichten sowie die sogenannte Datenportabilität, also die Übertragung von Daten.

Was hat es mit den Informationspflichten auf sich?

Was sind Informationspflichten nach DSGVO genau?

Die Informationspflichten sind eine Neuerung der DSGVO (Art. 13/14) und bilden die Basis für die Ausübung der Betroffenenrechte. Die Informationspflichten klären den Betroffenen darüber auf, welche Daten von ihm zu welchem Zweck verarbeitet werden, welche Rechte er bezüglich seiner Daten ausüben kann und an wen er sich wenden kann.

Wem gegenüber haben Unternehmen Informationspflichten?

Informationspflichten müssen in der Regel immer dann erbracht werden, wenn Unternehmen personenbezogene Daten von natürlichen Personen erhalten und verarbeiten. Dies bedeutet, dass Sie als Vermittler, wenn Sie personenbezogene Daten erhalten, dem Kunden gegenüber eine Informationspflicht haben. Genauso hat Prohyp eine Informationspflicht gegenüber dem Kunden, wenn Daten in eHyp von Ihnen gespeichert werden.

Wann müssen diese Informationspflichten erbracht werden?

Grundsätzlich sollten die Informationspflichten bereits zum Zeitpunkt der Erhebung offengelegt werden. Ist zum Beispiel ein Kunde bei Ihnen zum ersten Beratungsgespräch, sollten Sie ihm die Informationen vor Aufnahme seiner Daten aushändigen. Die Informationspflicht von Prohyp entsteht in der Regel sofort bei Eingabe der Daten in eHyp, nicht erst beim Absenden an Prohyp. Deshalb müssen Sie als Prohyp-Partner die Informationspflichten gegenüber den Kunden erbringen, sobald Sie einen Antrag mit personenbezogenen Daten in eHyp anlegen.

Wie können Sie als Prohyp-Partner die Informationspflichten erfüllen?

Ab dem 25. Mai 2018 können Sie mit einem Klick Ihre eigenen sowie die Informationspflichten von Prohyp erbringen und an Ihren Kunden per E-Mail verschicken. Dazu finden Sie in eHyp neue Einstellungsmöglichkeiten. Wir haben für Sie ein Muster hinterlegt, dass Sie verwenden können. Dazu benötigen wir einige wenige Angaben von Ihnen, mit denen dann Ihr Dokument erstellt werden kann. Wir bitten Sie zu prüfen, ob diese Vorlage für Sie und Ihren Geschäftszweck und die Datenverwendung durch Sie ausreichend ist, da wir hierfür keine Haftung übernehmen können. Natürlich können Sie auch Ihr eigenes Dokument hochladen und verwenden. Haben Sie einen Prozess außerhalb von eHyp zur Erbringung Ihrer Informationspflichten, können Sie dies ebenfalls einstellen. Dann wird in der E-Mail an den Kunden nur die Informationspflicht von Prohyp versendet. Genauere Informationen zum Prozess finden Sie im hier hinterlegten Dokument.

Haben Vermittler-Organisationen bei Prohyp die Möglichkeit, ihre Informationspflichten über eHyp zu erbringen?

Jede verantwortliche Stelle muss grundsätzlich ihre eigenen Informationspflichten erbringen. Dies bedeutet, dass bei Untervermittlern, die zum Beispiel als Selbständige für eine Vermittler-Organisation arbeiten, sowohl der Vermittler als auch die Vermittler-Organisation eigene Informationspflichten erbringen müssen. Vermittler-Organisationen haben die Möglichkeit, über entsprechende Profileinstellungen zu konfigurieren, dass der Untervermittler die Informationspflichten selbständig hinterlegen kann. Dadurch hat der Untervermittler die Möglichkeit, seine eigenen Informationspflichten plus die der Organisation als ein Dokument zu hinterlegen. Zudem können die Prohyp-Informationspflichten erbracht werden.

Was gilt hinsichtlich der Datenportabilität?

Was genau bedeutet Datenportabilität?

Datenportabilität bezeichnet das Recht, dass Betroffene ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen sowie maschinenlesbaren Format (zum Beispiel als csv-Datei) übermittelt bekommen. Dies soll ihnen die Möglichkeit bieten, ihre Daten einfach an einen anderen Verantwortlichen zu übertragen.

Wer hat Recht auf eine Übertragung der Daten?

Jeder Betroffene, der Ihnen die Daten direkt zur Verfügung gestellt hat, hat Anspruch auf die Übermittlung seiner personenbezogenen Daten. Dies umfasst zum Beispiel Ihre Kunden in der Baufinanzierung.

Welche Daten müssen weitergegeben werden?

Es müssen nur diejenigen Daten zur Verfügung gestellt werden, die der Kunde Ihnen gegeben hat (zum Beispiel in einem persönlichen Beratungsgespräch). Die Daten umfassen dabei sowohl Personendaten als auch Objektdaten, Daten zur Finanzierung und zum Finanzstatus der Person. Ausgenommen sind von Ihnen erstellte Angebote und Finanzierungsstrukturen.

Was mache ich, wenn bei mir jemand eine Anfrage auf Datenportabilität stellt?

Für Ihre Kunden sind Sie die verantwortliche Stelle. Sie als Prohyp-Partner haben jedoch die Möglichkeit, über Ihren Prohyp-Key-Account-Manager / Prohyp-Finanzierungsberater eine entsprechende Datei anzufordern, welche Ihnen dann in eHyp zur Verfügung gestellt werden kann. Damit können Sie dem Wunsch Ihres Kunden einfach nachkommen. Bitte beachten Sie, dass bei Weitergabe der Daten an den Kunden ein sicherer Übertragungsweg, zum Beispiel die Übergabe der Datei auf einem verschlüsselten USB-Stick, gewählt werden sollte. Zudem sollten Sie den Kunden entsprechend legitimieren, um sicherzugehen, dass die Daten an die richtige Person gelangen.

Sonstiges zur DSGVO

Warum ändert sich die Schufa-Unterlage zum 24. Mai 2018 durch die DSGVO?

Die Schufa hat sich entschieden, im Rahmen der DSGVO-Anpassungen die bisherige Einwilligung durch einen Hinweis zur Datenverarbeitung zum 24. Mai 2018 zu ersetzen. Dies ist im Rahmen von berechtigtem Interesse, dass der Kreditgeber bei Vergabe eines Kredits im Hinblick auf den Schufa-Score geltend machen kann, zulässig. Das zusätzliche Blatt erfüllt die Informationspflichten der Schufa gegenüber dem Kunden.

Wie kann ich Daten von meinem Kunden ab dem 25. Mai 2018 löschen?

In eHyp haben Sie als Prohyp-Partner die Möglichkeit, Kundenanfragen selbst zu löschen, sofern diese noch nicht abgesendet wurden. Die Anträge mit dem Status „Antrag löschen“ werden zukünftig nach dem Löschen nicht mehr in eHyp vorhanden sein. Bei Anträgen, die abgeschickt und/oder eingereicht wurden, greifen ggf. die Aufbewahrungsfristen von Prohyp (bei Schufa-Abfrage 1 Jahr, bei Grundbuchabfrage 2 Jahre, bei Abschluss 10 Jahre), so dass es hier für Sie als Prohyp-Partner nicht möglich ist, selbst zu löschen. Sollten Sie dennoch Anträge löschen lassen wollen, können Sie die Anfrage wie bisher an Ihren Prohyp-Key-Accounter/ Prohyp-Finanzierungsberater geben.

Möchten Sie für die Finanzierungsplattform eHyp bei Prohyp frei geschaltet werden?

Dann wenden Sie sich bitte an: Günther Rodius, Tel. 06171 / 9150-210, E-Mail: bauen@bca.de, Kompetenzcenter Finanzierungen & Bausparen der BCA-Gruppe

SIGNAL/IDUNA BAUSPARKASSE: Neues Baufinanzierungsprodukt: Konstant PLUS

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Talsohle scheint durchschritten und die Zinswende eingeläutet. Steigende Zinsen sind deshalb auch in der Baufinanzierung zu erwarten.
Grund genug, bei den Finanzierungsbausteinen jetzt verstärkt auf langfristige Sicherheit zu setzen.

Zur Einführung der neuen Version von Immo Online bietet Ihnen die SIGNAL IDUNA Bauspar AG mit dem „Konstant Plus“ ein neues Finanzierungsangebot mit langfristiger Sicherheit.

Durch die Verbindung von SI-Wohneigentum (Alternative zu KfW-Darlehen) und dem klassischen Konstantdarlehen steht Ihnen jetzt eine langfristige Finanzierungsalternative mit fast 30 Jahren Gesamtlaufzeit zur Verfügung.

  1. Eine Besonderheit dabei ist, dass das SI-Wohneigentum nicht in den Auslauf der Gesamtfinanzierung eingerechnet wird. Deshalb wird die Gesamtkondition günstiger.
  2. Die zweite Besonderheit besteht in der Summenaufteilung beider Finanzierungsbausteine: Nach der 80/20 – Regel übernimmt das Konstantdarlehen den überwiegenden Teil der Finanzierung, während das SI-Wohneigentum maximal 20 Prozent (min. 10.000 EUR / max. 50.0000 EUR) des Finanzierungsbedarfes abdeckt.

Alle übrigen Bedingungen wie z.B. Konditionen, Verwendungszweck (nur Neubau und Kauf), Eigennutzung, Provisionsregelungen etc. bleiben unverändert bestehen. Die Bedingungen für das Konstant PLUS finden Sie in der Anlage.

Die SIGNAL IDUNA Bauspar AG wünscht Ihnen viel Erfolg mit dem Konstant PLUS!

Mit den besten Grüßen

Oliver Wanner
Vertriebsservice freie Vertriebe (siafv-76150) Vertriebsdirektor

Tel. (040) 41243671
Mobil (0172) 6103464
E-Mail: oliver.wanner@si-am.de

WÜSTENROT: Steinerne Rente
  • Sehr geehrte Partner/-innen der BCA-Gruppe,

kennen Sie schon unseren Wüstenrot Sparplan „Steinerne Rente“?

Sichern Sie sich schon heute ein günstiges Darlehen für Ihr Eigenheim und zusätzlich die maximale Riester-Förderung.

• Attraktive Förderung vom Staat mit Riester-Zulagen und Steuervorteilen, bis zu 2.100 Euro Gesamtbeitrag können jährlich gefördert werden. Daraus ergeben sich ganz leicht Förderquoten von 30%, 40% und mehr.
• Zinsgünstiges Darlehen.
• Geringe und transparente Kosten.
• Auszahlung des Bausparguthabens als lebenslange monatliche Rente ab dem vollendeten 62. Lebensjahr möglich.

Übrigens: Laut Focus Money hat Wüstenrot den besten Wohnriester – schauen Sie doch gleich mal in den Artikel rein.

Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles, passendes Angebot – bitte einfach melden, ich freue mich auf Ihre Anfragen.

Mit kollegialen Grüßen

Ihre

Alexandra Runkel
Gebietsleiterin Keyaccount Mitte
zertifizierte Vertriebstrainerin, Vertriebscoach
zertifizierte Finanzberaterin (Univ.Passau)
Bankkauffrau IHK
Bauspar-und Finanzierungsfachfrau (BWB)

Telefon: (09187) 409835
Mobil: (0176) 10566246